AGB's

Vertrags- und Teilnahmebedingungen 

 ARGE

 


ARGE

Arbeitsgemeinschaft Märkte
42653 Solingen, Alte Ziegelei 1d

 

E-Mail: info @ zoeppkesmarkt.de

Telefax: 0212 209086
Telefon: 0212 209082 / 0212 66600
Mobil:    0172 2090004 / 0172 2090996

 


Mit Ihrer Unterschrift / erfolgter Zahlung des Standgeldes erkennen Sie die nachfolgenden Vertragsbedingungen an!
§1 Standfläche
Standplätze werden von der ARGE1 vergeben. Einen Anspruch auf einen bestimmten Platz gibt es nicht. Zugewiesene Plätze sind rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn zu belegen. Fahrzeuge sind sofort zu entladen und von der Veranstaltungsfläche zu entfernen. Das gilt auch Nachts2. Der Aufbau sollte 2 Stunden vor Beginn der Veranstaltung abgeschlossen sein3. Feuerwehrdurchfahrten und Rettungswege sind stets frei zu halten, die eingezeichneten Standflächen sind einzuhalten. Vorzeitiges Abbauen ist untersagt2. Die Untervermietung von Standflächen ist nicht zulässig. An der Standfläche ist gut sichtbar ein Firmenschild mit Name, Vorname, Wohnort, Telefonnummer ,bzw. die Standkarte anzubringen.
§2 Verkauf/Bewirtschaftung
Es dürfen nur zugelassene, vertraglich vereinbarte Waren angeboten & verkauft werden. Auslage und Verkauf von Orden, Ehrenzeichen aus der NS-Zeit, Kriegsspielzeug und Waffen ist grundsätzlich verboten. Die Standfläche und das Umfeld sind sauber zu halten und bei mehrtägigen Veranstaltungen abends zu kehren. Seinen Abfall hat der Betreiber selbstständig zu entsorgen. Betreiber von Imbiss, Ausschank und Süßwarengeschäften haben wenigstens an beiden Seiten des Standes für Müllbehälter zu sorgen. Ausschankbetriebe erheben ein einheitliches, mit dem Veranstalter abgesprochenes Becherpfand. Die Ausgabe in Flaschen und Dosen ist nicht erlaubt. Der Verkauf von Getränken ist nur mit einer entsprechenden Gestattung möglich, welche bei der Stadt zu beantragen ist. Eine Kopie der Gestattung ist dem Veranstalter zu überlassen. Die Öffnungszeiten sind einzuhalten. Der Betrieb von Sprachverstärkern und Beschallungsanlagen bedarf grundsätzlich der Zustimmung der ARGE und ist ab 22 Uhr abzuschalten1.
Fette und Öle dürfen unter keinen Umständen in die Kanalisation eingeleitet werden!
§3 Sicherheit
Für die Stromversorgung ist der von der ARGE1 zugelassene Elektriker zuständig. Stromaggregate oder private Stromanschlüsse sind verboten. Elektroinstallationen, Elektrogeräte und andere elektrische Einrichtung müssen den gültigen VDE-Richtlinien entsprechen und auch so btrieben werden. Alle Stände benötigen einen Feuerlöscher! Imbissbetriebe haben entsprechend spezielle Feuerlöscher und/oder Löschdecken vorzuhalten (Fett, Öl, Chemikalien). Diese sind gut sichtbar, betriebsbereit und geprüft bereit zu halten. Betriebe mit Gasanlagen müssen vor Ort eine gültige Prüfbescheinigung vorlegen (Auskunft erteilt das Ordnungsamt). Bei Einbruch der Dämmerung sind die Geschäfte ausreichend zu beleuchten.
§4 Rechtsanspruch
Nimmt der Mieter seinen Standplatz unentschuldigt nicht termingerecht3 ein, verliert er jeglichen Anspruch auf seinen Platz. Wer den Marktfrieden stört oder gegebene Anweisungen nicht einhält, wird von der Veranstaltung ausgeschlossen. Sollte die Veranstaltung unvorhersehbar, oder aufgrund höherer Gewalt nicht oder unvollständig stattfinden, verzichtet der Mieter auf jeglichen Schadenersatzanspruch gegenüber dem Veranstalter. Der Standbetreiber hat für den für sein Geschäft benötigten Versicherungsschutz selbst Sorge zu tragen, er entbindet den Veranstalter von jeglicher Haftung. Für einen rechtswirksamen Vertragsabschluss ist eine Kopie des Vertrages/Rechnung zu unterschreiben und unaufgefordert an die ARGE 1 zurück zu senden. Ausstehende Zahlungen sind bis spätestens 5 Wochen vor Veranstaltungsbeginn zu leisten. Unpünktliche Zahlungseingänge ziehen unwiderruflich eine Nichtigkeit des Vertrages nach sich!
§5 Preise & Gültigkeit
Die aktuellen Preise sind beim Veranstalter zu erfragen. Der Veranstalter behält sich vor, unvorhersehbare Kosten für den Marktbetrieb ggfs. auf die Betreiber umzulegen und zeitnah zu erheben.
§6 Weisungsbefugnis
Den Aufforderungen der weisungsberechtigten Mitarbeiter (Ordner) ist ausnahmslos Folge zu leisten
. Ordnungsdienste und Nachtwachen sind sichtbar gekennzeichnet und kontrollieren die Vorgaben. Zuwiderhandlungen werden mit einer Konventionalstrafe bis zur doppelten des Standgeldes geahndet und schließen automatisch eine Teilnahme an weiteren Veranstaltungen der ARGE1 aus.
Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner oder mehrerer Vertragsbestandteile hat keinen Einfluss auf die Wirksamkeit anderer Vertragsbestandteile.
Gerichtsstand für beide Parteien ist Solingen.